Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr
§ 10 Kfl-Bef Bed
Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Verhalten der Fahrgäste
(1) Aussteigende Fahrgäste haben gegenüber den einsteigenden Vorrang. Sind bei den Linienfahrzeugen Ein- und Ausstieg getrennt gekennzeichnet, so darf nur bei den betreffenden Türen ein- beziehungsweise ausgestiegen werden.
(2) Das Ein- und Aussteigen hat – außer im Falle einer Betriebsstörung oder im Notfall – nur bei den festgesetzten Haltestellen zu erfolgen.
Amendment history
- In Kraft seit 2018-06-20