Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pension · Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
§ 5 Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pension
Die gemeinsame Versteuerung kann unterbleiben, wenn die laufend einzubehaltende Lohnsteuer höher ist als der Bezug, den die gemäß § 3 für die gemeinsame Versteuerung zuständige bezugsauszahlende Stelle auszahlt.