Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Entschädigungsfondsgesetz · Entschädigungsfondsgesetz

§ 3a Entschädigungsfondsgesetz

1. Hauptstück Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds

In forceOfficial text

Der Fonds und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Organe haften nicht für Ersatzansprüche, die auf die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Bundesgesetzen, die diese Fonds einrichten, gegründet werden.