Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen über die Förderung und den Schu · Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)

§ 25 Abkommen über die Förderung und den Schu

Kosten

In forceOfficial text

Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.