§ 37 KOGWahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen
5. Abschnitt Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Soweit in Bundesgesetzen der KommAustria in erster Instanz Aufgaben und Befugnisse als Regulierungsbehörde zugewiesen sind, stehen diese auch dem Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu.
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- In Kraft seit 2014-01-01