Statistik - Gebäude- und Wohnungszählung · Statistik - Gebäude- und Wohnungszählung 2001
§ 6 Statistik - Gebäude- und Wohnungszählung
Die Pauschalabfindung für die Kosten, die den Gemeinden bei der Mitwirkung an den Erhebungen erwachsen, erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2001.