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BFG 2002 · Bundesfinanzgesetz 2002

§ 1 BFG 2002

In forceOfficial text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XVII

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2002 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben:

59 373,909

41 839,370

101 213,279

Einnahmen:

58 546,457

42 666,822

101 213,279

Abgang:

827,452

–

–

Überschuss:

–

827,452

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2002 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 , sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.