Errichtung einer dritten Notarstelle in · Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat
§ 0 Errichtung einer dritten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Schwechat
StF: BGBl. II Nr. 191/2001
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Refers to
- Errichtung einer dritten Notarstelle in Art. 9