TrAufG · Truppenaufenthaltsgesetz
§ 5 TrAufGVerfahren
Die zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Kontakte mit Vertretern von Völkerrechtssubjekten erfolgen auf diplomatischem Weg.
Amendment history
- In Kraft seit 2018-05-25
TrAufG · Truppenaufenthaltsgesetz
Die zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Kontakte mit Vertretern von Völkerrechtssubjekten erfolgen auf diplomatischem Weg.