GKV · Grenzwerteverordnung 2025
§ 27a GKVGeltungsbereich des 4a. Abschnitts
4a. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen zu gefährlichen Arbeitsstoffen
Der 4a. Abschnitt gilt nicht für Baustellen im Sinn des ASchG.
GKV · Grenzwerteverordnung 2025
4a. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen zu gefährlichen Arbeitsstoffen
Der 4a. Abschnitt gilt nicht für Baustellen im Sinn des ASchG.