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Soziale Sicherheit - Durchführung (Tsche · Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R)

§ 16 Soziale Sicherheit - Durchführung (Tsche

Kostenerstattung

In forceOfficial text

Für die Durchführung des Artikels 14 und des Artikels 15 Absatz 4 des Abkommens ist der Anspruch auf Erstattung der Kosten von Sachleistungen nach Abschluss des Leistungsfalles oder für jedes Kalendervierteljahr im Wege der Verbindungsstellen geltend zu machen und binnen zwei Monaten nach Eingang der Forderung zu erfüllen.