KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 10 KBGGHöhe Beihilfe
Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Die Beihilfe beträgt 6,06 € täglich.
Amendment history
- In Kraft seit 2010-01-01
KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Die Beihilfe beträgt 6,06 € täglich.