Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen über die Förderung und Schutz v · Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Usbekistan)

§ 18 Abkommen über die Förderung und Schutz v

Geltungsbereich, Konsultationen, Vermittlungs- und Vergleichsverfahren

In forceOfficial text

Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, so weit wie möglich, auf freundschaftlichem Weg oder durch Konsultationen, Vermittlungs- und Vergleichsverfahren beigelegt.