Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen über die Förderung und Schutz v · Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Usbekistan)

§ 24 Abkommen über die Förderung und Schutz v

Vollstreckung

In forceOfficial text

Schiedssprüche, durch die Geldmittel zuerkannt werden und die nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Schiedsspruches eingehalten wurden, können in den Gerichten einer der beiden Vertragsparteien, die die Zuständigkeit besitzen, über Vermögenswerte der säumigen Partei zu entscheiden, vollstreckt werden.