§ 0 Gestattung der Durchreise ausreisepflich
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
StF: BGBl. III Nr. 199/2001
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
StF: BGBl. III Nr. 199/2001