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Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindest · Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

§ 1 Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindest

Artikel 1

In forceOfficial text

Jedes Mitglied, für das dieses Übereinkommen in Kraft ist, verpflichtet sich, eine innerstaatliche Politik zu verfolgen, die dazu bestimmt ist, die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit sicherzustellen und das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit fortschreitend bis auf einen Stand anzuheben, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist.