Auflassung der Notarstelle Geras · Auflassung der Notarstelle Geras
§ 0 Auflassung der Notarstelle Geras
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras
StF: BGBl. II Nr. 374/2001
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Refers to
- Auflassung der Notarstelle Geras Art. 9