Aufstellung von Durchschnittssätzen für · Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
§ 5 Aufstellung von Durchschnittssätzen für
Bezugszeitraum:
ab 1.1.2021 (vgl. § 6 Abs. 6)
Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden.
Amendment history
- In Kraft seit 2021-12-01