Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegow · Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina)
§ 0 Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegow
Bosnien und Herzegowina,
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 229/2001 (NR: GP XX RV 1719 AB 1839 S. 171. BR: AB 5938 S. 655. )
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. September 2001 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.