Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Ind · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Indien)
§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (IndUNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
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- In Kraft seit 2019-10-01