§ 2 ECG
1. Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Dieses Bundesgesetz lässt Belange des Abgabenwesens, des Datenschutzes und des Kartellrechts unberührt.
1. Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Dieses Bundesgesetz lässt Belange des Abgabenwesens, des Datenschutzes und des Kartellrechts unberührt.