Gehaltskassengesetz 2002 · Gehaltskassengesetz 2002
§ 23 Gehaltskassengesetz 2002Mehrfache Anrechnung
1. Abschnitt Bemessung und Auszahlung der Bezüge
Eine mehrfache Anrechnung desselben Zeitraumes findet nicht statt.
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1. Abschnitt Bemessung und Auszahlung der Bezüge
Eine mehrfache Anrechnung desselben Zeitraumes findet nicht statt.