Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Verteilungsgesetz Rumänien · Verteilungsgesetz Rumänien

§ 23 Verteilungsgesetz Rumänien

III. Verteilung römisch drei. Verteilung

In forceOfficial text

Nach Maßgabe der zugeflossenen Mittel hat die Finanzlandesdirektion 70 v. H. der vorläufigen, bei Anrechnung gemäß § 26 oder Abzug gemäß § 28 Abs. 4 verbleibenden, laut § 22 festgesetzten Entschädigung in zwei jährlichen Teilbeträgen flüssigzumachen.