Luftverkehrsabkommen (Belize) · Luftverkehrsabkommen (Belize)
§ 19 Luftverkehrsabkommen (Belize)REGISTRIERUNG
Artikel 19
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.