§ 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 30
Die Anschlussstelle “Frauendorf (Umbau)” der B 304 Stockerauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen (wobei lediglich ein Teil der Rampe 300 des bestehenden Rampensystems mitverwendet wird) der Anschlussstelle Frauendorf liegen zwischen km 88,90 und km 89,12 der bestehenden B 304 Stockerauer Straße und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 2015 her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 304/108-99 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312304/24-III/6/01 vom 4. Dezember 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
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Refers to
- Bestimmung des Straßenverlaufes der B 30 Art. 15