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Vereinbarung zwischen Österreich und Slo · Vereinbarung zwischen Österreich und Slowenien über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

§ 0 Vereinbarung zwischen Österreich und Slo

PRÄAMBEL

In forceOfficial text

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 25/2002

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

Die Notifikationen gemäß Art. 12 der Vereinbarung wurden am 3. Februar 1995 bzw. am 6. Februar 2001 vorgenommen; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 12 mit 1. April 2001 in Kraft.