Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Rückübernahmeabkommen (Rumänien) · Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

§ 9 Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Artikel 9

In forceOfficial text

Alle mit der Rückübernahme gemäß Artikel 1 Absatz 1 und 3 zusammenhängenden Kosten bis zur Grenze der ersuchten Vertragspartei sowie die Kosten der Durchbeförderung gemäß Artikel 7 trägt die ersuchende Vertragspartei. Das Gleiche gilt für die Fälle der Rückübernahme gemäß Artikel 1 Absatz 2, Artikel 6 und Artikel 7 Absatz 5.