Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

WettbG · Wettbewerbsgesetz

§ 13b WettbGKooperation der Bundeswettbewerbsbehörde in Schadenersatzverfahren

In forceOfficial text

Die Bundeswettbewerbsbehörde kann auf Ersuchen eines nationalen Gerichts eine Stellungnahme im Rahmen eines Schadenersatzverfahrens nach §§ 37a ff. KartG 2005 abgeben, wenn die Bundeswettbewerbsbehörde dies für angebracht hält.