Veräußerung von unbeweglichem Bundesverm · Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
§ 1 Veräußerung von unbeweglichem Bundesverm
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
In Wien:
Verkauf
zu Euro
Grundstück Nr. 2266/1 Baufläche, inneliegend in EZ 2941, Grundbuch 01657 Leopoldstadt
18 640 581,96