Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Personenbeförderung im nichtlinienmäßige · Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)

§ 8 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigeKontingente

Artikel 8

In forceOfficial text

Anzahl der Genehmigungen (Kontingente), Gültigkeit, Zeitpunkt und Intervall der Übergabe werden jeweils für zwölf Monate auf Vorschlag der Gemischten Kommission zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.