Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Internationales Übereinkommen zur Bekämp · Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

§ 4 Internationales Übereinkommen zur Bekämp

Artikel 4

In forceOfficial text

Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen,

a) um die in Artikel 2 genannten Straftaten nach innerstaatlichem Recht als Straftaten einzustufen;

b) um diese Straftaten mit angemessenen Strafen zu bedrohen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.