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Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zu · Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut

§ 2 Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zu

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Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat kostenlos Vignetten für Heeresfahrzeuge (§ 2 Z 38 Kraftfahrgesetz 1967), für Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung und der Justizwache abzugeben, denen gemäß § 48 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 ein Deckkennzeichen zugewiesen wurde.