GWR-Gesetz · Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz
§ 10 GWR-GesetzVerweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Einrichtung und Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.