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Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche · Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Protokoll

§ 13 Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche

In forceOfficial text

Artikel 13

Nach dem 1. März 1974 wird die Urschrift dieses Protokolls beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt, der allen in Artikel 2 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften übersendet.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Genf am ersten März neunzehnhundertdreiundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.