Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Abkommen zur Gründung einer Assoziation · Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

§ 110 Abkommen zur Gründung einer Assoziation

Regulierungsbehörde

In forceOfficial text

(1) Die Regulierungsbehörden für Telekommunikationsdienstleistungen sind von den Anbietern der Basis-Telekommunikationsdienste unabhängig und diesen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig.

(2) Die Entscheidungen und die Verfahren der Regulierungsbehörden sind allen Marktteilnehmern gegenüber unparteiisch.

(3) Die von der Entscheidung einer Regulierungsbehörde betroffenen Anbieter können gegen diese Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegen.