Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Zukunftsfonds-Gesetz · Zukunftsfonds-Gesetz

§ 2 Zukunftsfonds-Gesetz

I. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben des Zukunftsfonds römisch eins. Abschnitt: Errichtung und Aufgaben des Zukunftsfonds

In forceOfficial text

Dem Zukunftsfonds obliegen folgende Aufgaben:

1. Die Förderung von Projekten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen sowie die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über diese Themen.

2. Die Verwaltung von Restmitteln und die Restabwicklung der Leistungserbringung des Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (Versöhnungsfonds) gemäß dem Versöhnungsfonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 74/2000 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 109/2004 , nach dem Ende der Funktionsdauer des Versöhnungsfonds.