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Errichtung von festgelegten Stellen auf · Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)

§ 2 Errichtung von festgelegten Stellen auf

Artikel 2

In forceOfficial text

Durch diese Vereinbarung wird die Anlage zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Grenzübergänge auf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 17. September 2005 insofern geändert, als aus dem Verzeichnis der Straßengrenzübergänge die Grenzübergänge Gmünd/Bleylebenstrasse – Ceské Velenice und Hardegg – Cížov entfernt werden.