Erinnerungszuwendung für Widerstandskämp · Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung § 3 Erinnerungszuwendung für Widerstandskämp In forceOfficial text Die Erinnerungszuwendung ist vom Ansatz 1/15127 des Bundesfinanzgesetzes zu leisten. ← Previous · § 2 Contents § 4 · Next →