Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der · Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

§ 2 Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der

In forceOfficial text

Die Vertragsparteien unterstützen die Gründer und die Gesellschaft bei der Verwirklichung des Projekts, dazu gehört auch die Erleichterung der für den Betrieb und für die Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen notwendigen Verfahren.

Zum Zwecke der Verwirklichung des Projekts werden die Vertragsparteien im Einklang mit ihrer nationalen Gesetzgebung die Vorschriften anwenden, die die günstigsten Bedingungen auf nicht diskriminierender Basis sicherstellen.

Diese Bestimmung gilt nicht für Begünstigungen, die in einem Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen sind, mit Ausnahme des zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen.