Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EZG 2011 · Emissionszertifikategesetz 2011

§ 27b EZG 2011Verzicht auf die übergangsweise kostenlose Zuteilung ab 2021

5. Abschnitt Zuteilung und Vergabe von Emissionszertifikaten an Anlagen

In forceOfficial text

Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer gemäß § 4 genehmigten Anlage, der gemäß §§ 24b, 24c oder 25a eine übergangsweise kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten gewährt wurde, kann nach Maßgabe des Art. 24 der Verordnung (EU) Nr. 2019/331 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 10a Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG bei der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Antrag auf Verzicht auf die Zuteilung stellen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat über den Antrag auf Verzicht mit Bescheid abzusprechen.