Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DLG · Dienstleistungsgesetz

§ 27 DLGSprachliche Gleichbehandlung

7. Abschnitt Schlussbestimmungen

In forceOfficial text

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.