IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 21 IG-L-MKV 2012Festlegung des Beurteilungszeitraums
2. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit
Für Staubniederschlag sowie Pb, As, Cd und Ni im Staubniederschlag ist der Beurteilungszeitraum jeweils ein Kalenderjahr.