Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

WFA-KJV · WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung

§ 2 WFA-KJVBegriffsbestimmungen

In forceOfficial text

Für diese Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:

1. Unter Kindern werden Menschen verstanden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

2. Unter jungen Erwachsenen werden alle Menschen verstanden, die zwar das achtzehnte, nicht jedoch das 30. Lebensjahr vollendet haben.