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PGSG · Parlamentsgebäudesanierungsgesetz

§ 4 PGSGParlamentarische Beratungs- und Kontrollgremien

In forceOfficial text

(1) Die Präsidentin/der Präsident des Nationalrates hat die Präsidialkonferenz und die parlamentarischen Klubs im Zuge der Projektvorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Projekts „Sanierung Parlament“ durch

1. ein projektbegleitendes Kontrollgremium, dem auch die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofes in beratender Funktion angehört, sowie

2. durch ein projektbegleitendes Gremium für Nutzerfragen

einzubinden.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-12-16