Gegenseitige Vertretung im Verfahren der · Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Portugal) § 5 Gegenseitige Vertretung im Verfahren derGebühren Artikel 5 In forceOfficial text Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu. ← Previous · § 4 Contents § 6 · Next →