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Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungs · Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungsordnung

§ 7 Platten- und Fliesenleger/in-AusbildungsAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Materialbedarfsberechnung und Masseberechnung,

3. Stiegenberechnung,

4. Aufmaß und Abrechnung.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.