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Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT · Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

§ 366 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT

ARTIKEL 366

In forceOfficial text

Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich auf folgende Bereiche:

a) Dialog über die audiovisuelle und der Medienpolitik,

b) Dialog in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und

c) Zusammenarbeit im Bereich audiovisuelle Politik und Medien einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.