§ 366 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT
ARTIKEL 366
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich auf folgende Bereiche:
a) Dialog über die audiovisuelle und der Medienpolitik,
b) Dialog in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
c) Zusammenarbeit im Bereich audiovisuelle Politik und Medien einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.