Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UmsetzungsG-RL 2014/54/EU · UmsetzungsG-RL 2014/54/EU

§ 3 UmsetzungsG-RL 2014/54/EUStelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß § 2 sowie ihrer Familienangehöriger Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung Bediensteter gemäß Paragraph 2, sowie ihrer Familienangehöriger

2. Abschnitt Benachteiligungsverbot und Stelle

In forceOfficial text

Für die in § 2 genannten Bediensteten und Personen wird als Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung im Sinne des Art. 4 der Richtlinie 2014/54/EU das Bundeskanzleramt benannt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-04-01