Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AbfallBPV · Abfallbehandlungspflichten

§ 28 AbfallBPVAnforderungen an die Behandlung

7. Abschnitt PCB-haltige Abfälle

In forceOfficial text

(1) PCB-haltige Abfälle sind so zu behandeln, dass PCB nicht in Luft, Boden oder Wasser gelangen können.

(2) Bei der Behandlung von PCB-haltigen Abfällen sind Methoden anzuwenden, die einen Zerstörungsgrad von PCB von zumindest 99,999% gewährleisten. Dieser Zerstörungsgrad gilt nicht für die Beseitigung in einer Untertagedeponie.