Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Grundausbildungsverordnung – Exekutivdie · Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst BMI

§ 2 Grundausbildungsverordnung – ExekutivdieAusbildungsziel

In forceOfficial text

Ausbildungsziel der Grundausbildungen ist die inhaltliche und methodische Vermittlung jener Kompetenzen, die erforderlich sind, um den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs professionell und verantwortungsvoll nachzukommen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft, den dienstlichen Erfordernissen sowie den aktuellen pädagogisch-didaktischen Grundsätzen zu vermitteln.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-09-01